§ 1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Aufträge bzw. Vertragsbedingungen zwischen der clienc.de als Marke der Solutas GmbH (nachfolgend “Solutas”) und ihren Auftraggebern (nachfolgend „Kunden“).

1.2 Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden erkennt Solutas nicht an, außer Solutas hat diesen schriftlich oder elektronisch zugestimmt.

1.3 Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Solutas und dem Kunden, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2. Angebots- und Vertragsabschluss

2.1 Sämtliche Angebote von Solutas sind freibleibend.

2.2 Ein Vertrag kommt erst mit Auftragsbestätigung seitens Solutas oder durch den Beginn der Erbringung der von Solutas angebotenen bzw. vom Kunden beauftragten Dienstleistung zustande.

§ 3. Vergütungs- und Zahlungsbedingungen

3.1 Die angebotenen Preise sind Nettopreise in Euro zuzüglich der deutschen Mehrwertsteuer. Sie gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Auftragsdaten seitens des Kunden und Angebote bzw. Kosten möglicher Zulieferer von Solutas unverändert bleiben. Mögliche Änderungen werden in Abstimmung mit dem Kunden getrennt berechnet.

3.3 Die Vergütung für Solutas erfolgt in der Regel auf Basis eines Kostenvoranschlags bzw. Angebots bzw. erteilten Auftrags. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Vergütung nach Zeitaufwand.

3.4 Liegt kein erteilter Auftrag des Kunden vor, nimmt dieser jedoch Leistungen von Solutas in Anspruch, für deren Erbringung üblicherweise eine Vergütung zu erwarten ist, so hat der Kunde die für diese Leistungen übliche Vergütung zu leisten.

3.5 Die Zahlung der Vergütung von Solutas erfolgt in der Regel in mehreren Stufen. Eine erste Teilzahlung erfolgt vor Beginn des Projekts, die restliche Vergütung je nach Umfang eines Projekts nach dem Abschluss einzelner Arbeitsschritte bzw. dem Abschluss eines Projektes. Die genauen Zahlungsbedingungen werden jeweils zu Beginn der Zusammenarbeit bzw. eines Projekts im Rahmen der Angebotserstellung bzw. Auftragserteilung vereinbart.

3.6 Bei einem Zahlungsverzug des Kunden oder dem Fall, dass gegen den Kunden Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt wurde, ist Solutas berechtigt, die Ausführung der vertraglich vereinbarten Leistungen zurückzubehalten bzw. einzustellen. Dieses Recht entfällt, wenn der Kunde stellt rechtzeitig Sicherheiten in Höhe des vollständigen Honorars für Solutas zur Verfügung stellt.

3.7 Sämtliche Dienstleistungen, Arbeiten und Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen gegenüber Solutas Eigentum der Solutas. Hierbei gilt ausdrücklich der erweiterte Eigentumsvorbehalt.

3.8 Der Kunde verpflichtet sich, Solutas im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die auf Fremdleistungen beruhen, die Solutas im Rahmen eines Projekts zur Erbringung von Leistungen für den Kunden im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bei seinen Zulieferern beauftragt hat. Dies beinhaltet insbesondere die Übernahme der Kosten.

§ 4. Leistungsänderungen und Zusatzleistungen

4.1 Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen oder elektronischen Form.

4.2 Insoweit es sich bei Kosten um durchgehende Posten handelt, die uns von Dritten berechnet werden, sind wir berechtigt, uns von Dritten berechnete Preiserhöhungen an unsere Kunden weiter zu berechnen.

4.3 Die Buchung von Ad Impressions, Page Impressions, Clicks, usw. für einen bestimmten Zeitraum beruht auf Erfahrungswerten der Vergangenheit von Solutas und deren Zulieferern. Sollte der gebuchte Umfang verbindlich zugesagt bzw. garantiert sein und nicht innerhalb des vereinbarten Zeitraums ausgeschöpft werden, verlängert sich der Zeitraum der Schaltung bis zur Erreichung des vereinbarten Buchungsvolumens. Mögliche Beanstandungen der Medialeistung hat der Kunde Solutas innerhalb von 48 Stunden nach Schaltung in Textform mitzuteilen.

4.4 Abrechnungen erfolgen ausschließlich auf Basis des Reportings von Solutas. Abweichungen von bis zu 15 % gelten als geringfügig bzw. nicht als Mangel oder Übererfüllung.

4.5 Im Falle von Leistungsänderungen und Zusatzleistungen verschieben sich vereinbarte Termine um eine Zeitspanne, die sich aus der Dauer der Prüfung, der Abstimmung und Koordinierung und ggf. der daraus resultierenden Umsetzung bzw. Mehrarbeit ergeben.

4.6 Sollten Änderungen oder Abweichungen der vereinbarten Leistungen für den Kunden zumutbar sein, ist Solutas berechtigt, diese eigenständig durchzuführen.

§ 5. Termine, Fristen, Verzug und Widerspruch

5.1 Verbindliche Liefertermine und Fristen bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen oder elektronischen Vereinbarung.

5.2 Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, behördliche Anordnungen, Störungen der Telekommunikationsanlagen und – verbindungen, usw.), Lieferschwierigkeiten der Lieferanten von Solutas und Verzögerungen seitens des Kunden (z.B. verspätete Freigaben, verspätete Bereitstellung erforderlicher Informationen und Unterlagen, etc.) hat Solutas nicht zu vertreten. Die Erbringung der vereinbarten Leistungen kann von Solutas um den dadurch entstandenen zeitlichen Verzug verspätet erfolgen, zzgl. einer angemessen Frist zur Koordinierung der zusätzlichen Arbeit. Dem Kunden entstehen hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche, Haftung fur Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne gegenüber Solutas.

5.3 Solutas ist berechtigt, ihre Leistungsverpflichtungen in Teilleistungen oder Teillieferungen zu erfüllen.

5.4 Technische Probleme, welche die Erbringung der vereinbarten Leistungen verhindern, berechtigen Solutas, Teile oder den gesamten Vertrag fristlos zu kundigen. Dem Kunden entstehen hieraus keinerlei Schadenersatzansprüche, Haftung für Schäden und Folgeschäden sowie für entgangene Gewinne gegenüber Solutas.

5.5 Ein Widerspruch, insbesondere wenn er Zeitabrechnungen, Lieferscheine oder Rechnungen betrifft, bedarf unbedingt der Schriftform. Widersprüche können formlos per Briefpost, per Fax oder als eMail versendet werden. Enthalten müssen jedoch zwingend die folgenden Informationen sein: Name, Adresse und Nummer/Zeichen des Dokuments, dem widersprochen wird.  
Die Fristen für den Eingang eines Widerspruchs in unserem Unternehmen betragen bei Privatkunden maximal 14 Tage und bei Kaufleuten (im B2B Geschäft) maximal 3 Arbeitstage. Sollten diese Fristen seitens des widersprechenden Kunden (sowohl bei Privatkunden, als auch bei Kaufleuten) nicht eingehalten werden, muss Solutas diesen Widerspruch nicht berücksichtigen.

§ 6. Urheber- und Nutzungsrechte

6.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass Solutas eine über die rein technische Arbeit hinausgehende geistig-kreative Leistung erbringt. Die Parteien vereinbaren insoweit, dass sämtliche gestalterischen Leistungen der Agentur (hierzu gehören insbesondere sämtliche Entwürfe, Vorlagen, Zeichnungen, Stories, Claims, Slogans, Texte, Markenbezeichnungen) dem Urheberrecht unterliegen. Dies gilt auch dann, wenn die vom Urheberrechtsgesetz geforderte Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Vorschläge und Weisungen des Kunden, seiner Mitarbeiter oder sonstiger Dritter begründen keinerlei Miturheberrecht.

6.2 Reproduktionsvorlagen, Zwischenergebnisse sowie Originaldateien verbleiben bei Solutas. Vorentwürfe und Entwürfe bleiben im Zweifel Eigentum der Solutas und sind auf Wunsch innerhalb einer angemessenen Frist nach Beendigung des Auftrages zurückzugeben. Für Beschädigungen haftet der Auftraggeber.

6.3 Bei der Einräumung von Nutzungsrechten behält sich Solutas das Recht vor, sämtliche aus der Geschäftsbeziehung hervorgegangenen Entwürfe, Vorlagen, Ideen und sonstige Unterlagen zur Vorstellung der Tätigkeit der Agentur, insbesondere in Belegmappen und bei Präsentationen, zu verwenden.

6.4 Der Kunde räumt Solutas alle für die Umsetzung der beauftragten Leistung erforderlichen Nutzungs- und Schutzrechte ein und garantiert, dass er die Rechte besitzt (insbesondere Urheberrecht, Markenrecht, Persönlichkeitsrecht). Die eingeräumten Nutzungsrechte können von Solutas im Rahmen der Erbringung der beauftragten Leistung auch an Dritte übertragen werden.

6.5 Der Kunde stellt Solutas von allen Schäden, Verlusten und Aufwendungen frei (inklusive Kosten zur Rechtsverteidigung), die Solutas und deren Zulieferern durch die Verletzung von Schutzrechten und Garantien entstehen, die laut 6.2 übertragen bzw. garantiert wurden.

6.6 Besteht keine anders lautende Vereinbarung, erwirbt der Kunde mit der Zahlung des vereinbarten Agenturhonorars an den gestalterischen Leistungen von Solutas nur die Nutzungs- und Verwertungsrechte im konkret vereinbarten Umfang und zu dem vereinbarten speziellen Zweck. Bis zum vollständigen Ausgleich des vereinbarten Honorars ist dem Kunden die Nutzung der übertragenen Leistungen nur widerruflich gestattet. Eine weitergehende Nutzung ist nur bei ausdrücklicher schriftlicher oder elektronischer Zustimmung durch Solutas zulässig und wird gesondert vergütet.

6.7 Ohne schriftlich oder elektronische Zustimmung seitens Solutas ist die Veränderung oder jegliche Form der Bearbeitung und/ oder Nachahmung der erbrachten Arbeiten einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion unzulässig.

6.8 Die Verletzung der vereinbarten Nutzungsrechte sowie des Rechts auf Urheberbenennung berechtigt Solutas zur Geltendmachung von Schadensersatz.

6.9 Über den Umfang der Nutzung der erbrachten Leistungen und Arbeiten steht Solutas ein Auskunftsrecht zu.

§ 7. Haftung und verbotene Werbeinhalte

7.1 Die Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit aller werblichen Maßnahmen und aller sonstigen eingesetzten Leistungen trägt der Auftraggeber. Das gilt insbesondere für das Risiko der Vereinbarkeit mit den wettbewerbsrechtlichen Gesetzen und den Zeichen-, Urheber- und sonstigen Rechten Dritter. Solutas wird jedoch auf rechtliche Risiken hinweisen, die ihr bekannt werden. Wünscht der Auftraggeber trotz des Hinweises auf rechtliche Risiken die Durchführung, trägt er in jedem Fall das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit alleine; ungeachtet dessen ist Solutas berechtigt, eine Leistung bei erheblichen rechtlichen Risiken abzulehnen. In keinem Fall haftet Solutas für Sachaussagen über Produkte, Leistungen oder geschäftliche Verhältnisse, die von dem Auftraggeber stammen oder die dieser gebilligt hat. Im Rahmen seiner rechtlichen Verantwortung stellt der Auftraggeber Solutas auch von Ansprüchen Dritter frei. Solutas übernimmt keine Haftung für eine patentrechtliche, musterrechtliche, urheberrechtliche, warenzeichenrechtliche oder sonstige Schutzfähigkeit der von ihr erbrachten Leistungen.

7.2 Ohne eine anderslautende Vereinbarung sind Haftung und Schadensersatzanspruche des Kunden gegenüber Solutas prinzipiell auf den Auftragswert beschränkt.

7.3 Im Übrigen haftet Solutas unabhängig vom Rechtsgrund nur für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, nämlich einer Pflicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und/oder deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Erfüllung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), verursacht wurden. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen Solutas bei Vertragsschluss aufgrund der ihm zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.

7.4 Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Mitarbeiter und Beauftragten von Solutas.

7.5 Die obigen Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens Solutas beruhen.

§ 8. Korrekturen, Produktionsüberwachung und Gewährleistung

8.1 Sollten im Rahmen der Umsetzung unvermeidliche Änderungen bei freigegebenen Mustern oder Originalen erfolgen (z.B. Farben, Tonwerte, usw.), berechtigt dies nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Reklamation seitens des Kunden.

8.2 Insbesondere bei Projekten auf externen Plattformen im Internet, z.B. Social Web Plattformen, wie Facebook, Twitter oder Youtube, kann es vorkommen, dass vereinbarte Funktionen nicht eins zu eins umgesetzt werden können. Dies kann durch technische Updates der Plattformen seitens deren Betreibern hervorgerufen werden, auf die Solutas keinerlei Einfluss hat, oder dadurch, dass die Funktionen zwar laut Dokumentationen der Anbieter theoretisch verfügbar sind oder bis dato funktioniert haben, aber in der Praxis nicht wie beschrieben bzw. in der Zwischenzeit nicht mehr funktionieren. Dies kann zur Folge haben, dass die Inhalte von vereinbarten bzw. freigegebenen Vorlagen sowohl in puncto Design als auch Funktion abweichen. In diesem Fall wird in Abstimmung mit dem Kunden eine bestmögliche Alternative umgesetzt. Diese Anpassungen berechtigen nicht zum Rücktritt oder Reklamation seitens des Kunden.

8.3 Mängel an den gelieferten Waren oder Leistungen müssen innerhalb einer 1 Woche nach Erhalt schriftlich oder elektronisch geltend gemacht werden. Nach dieser Frist gelten die Waren und Leistungen als mängelfrei abgenommen. Bei versteckten Mängeln beginnt die Frist von einer Woche zur Meldung des Mangels bei Entdeckung bzw. dem Auftreten des Mangels.

§ 9. Rücktritt und außerordentliche Kündigung

9.1 Insbesondere bei trotz wiederholter Aufforderung weiterhin bestehendem Zahlungsverzug seitens des Kunden gegenüber Solutas und deren Zulieferern als auch bei gravierenden Verstößen gegen geltendes Recht oder diese AGB ist Solutas berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen sind vom Kunden zu 100% zu vergüten. Darüber hinaus behält sich Solutas das Recht vor, die noch nicht erbrachten Leistungen unter Anrechnung des ersparten Aufwands in Abrechnung zu bringen.

9.2 Für den Fall, dass einem Kunden Rabatte gewährt wurden und der Kunde von einem Auftrag zurücktritt bzw. eine außerordentliche Kündigung des Vertragsverhältnisses einreicht, müssen sämtliche gewährten Rabatte an Solutas rückerstattet werden. Eine anteilige Berechnung der Rabatte auf bis dahin erhaltene Leistungen bzw. Laufzeiten ist in diesem Fall unzulässig.

§ 10. Referenzen, Arbeitsproben/Showcases, PR und Eigenwerbung

10.1 Sämtliche Kunden, für welche Solutas im Rahmen eines erteilten Auftrags und/oder einer Vergütung der erbrachten Leistungen tätig war, dürfen von Solutas unter Einbindung des Unternehmenslogos des Kunden, für das der Kunde Solutas für diesen Zweck die zeitlich und räumlich unbefristeten Nutzungsrechte überträgt, öffentlich genannt und im Rahmen der Zusammenarbeit entstanden Arbeiten als Arbeitsproben/Showcases öffentlich genannt und gezeigt werden, z.B. auf der Website www.etent.de oder sonstigen Internetseiten, in Pressemeldungen, im Rahmen von Vorträgen oder auf sonstigen Werbemitteln und Medien.

10.2 Dies gilt auch für Unternehmen, für die Solutas im Auftrag Dritter tätig ist bzw. war.

§ 11. Datenschutz

Solutas wird im Rahmen der vertraglichen Leistungen den Datenschutz laut dem Wortlauf auf der Seite „Datenschutz“ erfüllen.

§ 12. Website-Pakete

12.1 Solutas bietet unterschiedliche Leistungs-Pakete an, die die Erstellung einer Website umfassen. Für dieses besondere, konfektionierte Angebot gelten besondere Bedingungen hinsichtlich von Terminen, Fristen und Verzug.

12.2 Grundsätzlich gilt ein Zeitraum von sechs Wochen als Frist für die Fertigstellung der Basisleistung „Website“ als vereinbart. Diese Sechs-Wochen-Frist beginnt mit Eingang der ersten Teilzahlung auf ein Bankkonto von Solutas. Sie verlängert sich bei Nichtabnahme einzelner vorgelegter Leistungen seitens des Kunden aufgrund der dadurch notwendigen Nacharbeiten entsprechend.

12.3 „Fertigstellung“ definiert sich als Vorlage einer komplett ausgearbeiteten Website in einer voll funktionsfähigen Testumgebung beim Kunden zu dessen Endabnahme.

12.4 Zu dieser Fertigstellung sind üblicherweise folgende Zuarbeiten bzw. Mitwirkungen kundenseits notwendig:

Durchführung eines Erstbriefings
Abnahme der vorgelegten Website-Struktur/-Navigation
Abnahme des vorgelegten Designs
ggf. Lieferung von eigenen bzw. Abnahme von vorgelegten Texte (sofern dies für die Leistungserbringung notwendig ist)
ggf. Lieferung von eigenem bzw. Abnahme von vorgelegtem Bildmaterial (sofern dies für die Leistungserbringung notwendig ist)

12.5 Für jede dieser einzelnen Zuarbeit bzw. Mitwirkung wird dem Kunden ein Zeitraum von maximal einer Woche eingeräumt. Sollte der Kunde diesen Zeitraum überziehen, verlängert sich die Sechs-Wochen-Frist für die Fertigstellung der Website entsprechend. Davon unbeschadet erhält Solutas für diesen Fall einer Zeitüberziehung unmittelbar das Recht, die Website ohne weiteres Zutun des Kunden fertig zu stellen. Eine Endabnahme seitens des Kunden ist damit obsolet.

12.6 Möchte der Kunde am Anspruch einer Endabnahme festhalten, so kann Solutas diesem Wunsch unter Erhebung eines Aufschlages auf den vereinbarten Endpreis entsprechen. Dieser Aufschlag orientiert sich an der vom Kunden insgesamt zu verantwortenden Verzögerung: Pro angefangener Woche wird ein Aufschlag von 10% berechnet, maximal jedoch ein Aufschlag von 50%.

§ 13. Sonstiges und Schlussbestimmungen

13.1 Sämtliche zwischen Solutas und dem Kunden ausgetauschten Unterlagen, mündlich, schriftlich oder elektronisch als vertraulich einzustufende Informationen und Erfahrungen, die nicht zwingend als solche gekennzeichnet sein müssen, sind vertraulich zu behandeln. Sofern sie nicht nach Bestimmungen dieser AGB Dritten zugänglich gemacht werden dürfen, z.B. Zulieferern von Solutas, ist eine schriftliche oder elektronische Zustimmung erforderlich, um besagte Informationen an sonstige Dritte weiterzugeben.

13.2 Solange kein berechtigtes Interesse dem entgegen steht, sind sämtliche schriftlich oder auf elektronischem Wege ausgetauschten Informationen, wie Strategiepapiere, Konzepte, Briefing-Unterlagen, usw. auf Wunsch von Solutas oder des Kunden nach Beendigung der Zusammenarbeit herauszugeben bzw. zu vernichten.

13.3 Ohne vorherige schriftliche oder elektronische Zustimmung seitens Solutas ist es dem Kunden für den Zeitraum der Zusammenarbeit sowie für eine Frist von einem Jahr darüber hinaus untersagt, Mitarbeiter der Solutas direkt oder indirekt (z.B. über einen Headhunter) abzuwerben. Schuldhafte Zuwiderhandlung führt zu einer von Solutas im Einzelfall nach billigem Ermessen festzusetzenden vom Kunden zu zahlende Vertragsstrafe. Im Streitfall wird die Höhe der Vertragsstrafe von einem Gericht überprüft.

13.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages sowie etwaige Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sie sind als solche zu bezeichnen. Die Schriftform ist auch für eine Änderung dieser Klausel zu wahren. Auf die Möglichkeit des § 136 III BGB, die schriftliche durch die elektronische Form rechtskräftig zu ersetzen, wird ausdrücklich hingewiesen. Mündliche Abreden außerhalb dieses Vertrags sind nicht getroffen.

13.5 Auf diese Vereinbarung findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

13.6 Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrags aus irgendeinem Grund rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, oder sollte diese Vereinbarung eine Lücke aufweisen, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des rechtlich Zulässigen dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner gewollt haben.

13.7 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln